prüfen".35 Im Baubewilligungsverfahren wird zusätzlich zur Zonenkonformität geprüft, ob das Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und den nach anderen Gesetzen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften (namentlich auch solchen des Umweltschutzes) entspricht und die öffentliche Ordnung nicht gefährdet (Art. 35 Abs. 1 BewD). Für die Bewilligungsfähigkeit ist die Konformität mit den im Überbauungsplan definierten Bereichen (Baufelder, Nutzungsbereiche, Verkehrsflächen etc.) demnach notwendig, aber nicht hinreichend.