Die oben dargestellte Entwicklung der planungsrechtlichen Grundlagen zeigt auf, dass der Betrieb der Beschwerdeführerin in der Zeit seit der Betriebsübernahme und insbesondere seit 2008 erhebliche Änderungen erfahren hat, um diesen zu modernisieren und den veränderten Kundenanforderungen sowie dem Konkurrenzdruck anzupassen. Teilweise – namentlich was den Wendeplatz und die Laderampe betrifft – wurden Änderungen vorgenommen, ohne dass dafür eine Baubewilligung eingeholt worden wäre.