Nach den Feststellungen der Gemeinde23 wurden der Wendeplatz und die Laderampe ohne Baubewilligung erstellt. Der Wohnort der Beschwerdegegnerschaft befindet sich am gegenüberliegenden Ende der Fläche "B.________". D.h. zwischen den Ladevorgängen an der elektronischen Rampe und Manövriervorgängen auf dem Wendeplatz einerseits und dem Wohnort der Beschwerdegegnerschaft andererseits befindet sich der Bereich "B.________"; die Distanz beträgt rund 60 m.