Die Entwicklungen des Betriebs der Beschwerdeführerin spiegeln sich in den planungsrechtlichen Grundlagen wider. (…) Die Beschwerdeführerin erklärt, dass im Jahr 2008 eine Betonrampe erstellt worden sei und zwar dort, wo heute das H.________ stehe. Dort, d.h. auf der dem Wohnort der Beschwerdegegnerschaft zugewandten Seite des Betriebs, seien LKWs beladen worden. Im Jahr 2011 sei die elektronische Rampe an der Stelle erbaut worden, wo sie heute noch stehe, d.h. ebenfalls auf der dem Wohnort der Beschwerdegegnerschaft zugewandten Seite des Betriebs.20