Das Rechtsamt nahm daraufhin das Verfahren wieder auf. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde verzichtete mit Eingabe vom 11. Oktober 2019 auf eine Stellungnahme. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 (Anzeigende) erklärten mit Beschwerdeantwort vom 28. Oktober 2019 ihre definitive Teilnahme am Verfahren. Sie beantragen die Abweisung der Beschwerde.