Am 25. September 2019 beantragte die Beschwerdeführerin eine Verlängerung der Sistierung. Die Beschwerdegegnerschaft erklärte ihr Einverständnis mit einer Sistierung bis 18. Oktober 2019. Die Gemeinde beantragte jedoch die Weiterführung des Beschwerdeverfahrens, da die Vergleichsverhandlungen als gescheitert betrachtet werden müssten.