2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 29. Mai 2019 Beschwerde bei der damaligen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; heute Bau- und Verkehrsdirektion BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 29. April 2019. Allenfalls sei eine Instruktionsverhandlung anzusetzen. Subeventuell sei der Beschwerdeführerin eine Nachfrist zur Einholung von Offerten zwecks Erstellung des Lärmgutachtens anzusetzen.