Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III gilt.4 Nördlich grenzt der Perimeter der ÜO "A.________" u.a. an die Wohnzone W2 mit Lärmempfindlichkeitsstufe II (Art. 11 GBR5). Mit Genehmigung des AGR vom 11. Mai 2017 wurde die ÜO "A.________" angepasst. Im Bereich "B.________" wurde neu ein Wendeplatz vorgesehen. Zudem wurde das Baufeld "flexible Nutzung" zu Lasten des Baufelds "Betriebsbauten" ausgedehnt.