betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Diessbach bei Büren vom 29. April 2019 (Akten-Nr. 7.741; Erbringung eines Lärmgutachtens) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin betreibt in Diessbach ein Unternehmen.1 Am 8. April 2008 (vom AGR2 genehmigt am 10. Juni 2008) erliess die Gemeinde Diessbach die Überbauungsordnung (ÜO) "A.________" mit Änderung des Zonenplans und des Teilplans Landschaft. Mit dieser wurden die Lage und Abmessung der Baufelder, der Nutzungsbereiche, der Verkehrsanlagen inkl. Umschwung und der Umgebungsgestaltung verbindlich geregelt.3 Weiter wurde festgelegt, dass im Planungsgebiet der ÜO "A.________" die