Zwar stehen die kantonalen Verwaltungsfristen während dieser Zeit nicht still, praxisgemäss bleiben jedoch viele Geschäfte und Gemeinden während dieser Zeit geschlossen, resp. die Bearbeitung von nicht fristgebundenen Eingaben dauert wegen reduziertem Personal eher etwas länger. Auch wenn die Gemeinde am 10. Januar 2019 noch kein baupolizeiliches Verfahren eingeleitet gehabt hätte, wäre der Vorwurf der Rechtsverweigerung resp. Rechtsverzögerung ungerechtfertigt.