d) Die Beschwerdeführenden haben der Gemeinde mit Schreiben vom 7. Dezember 2018 mitgeteilt, dass sie ihre Eingaben definitiv als baupolizeiliche Anzeige verstanden haben wollen. Ab 10. Januar 2019 haben sie bei der BVE Beschwerde wegen Rechtsverzögerung resp. Rechtsverweigerung eingereicht. Das Schreiben vom Freitag, 7. Dezember 2018 ist bei der Gemeinde frühestens am Montag, 10. Dezember 2018 eingegangen. Die Beschwerdeführenden haben der Gemeinde somit nur gerade einen Monat Zeit eingeräumt, um zu reagieren, bevor sie Beschwerde wegen Rechtsverweigerung resp. Rechtsverzögerung eingereicht haben.