Eine Verzögerung eines Beschwerdeverfahrens um einige Monate muss im Allgemeinen hingenommen werden. Eine Rechtsverzögerung liegt nur vor, wenn sich die Behörde zwar bereit zeigt, den Entscheid zu fällen, ihn aber nicht binnen der Frist trifft, die nach der Natur der Sache, dem Umfang des Rechtsstreits und nach der Gesamtheit der übrigen Umstände noch als angemessen erscheint.10 c) Es bestehen keine Vorschriften, die vorgeben würden, innert welcher Frist eine baupolizeiliche Anzeige zu behandeln ist. Wird ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder 9 Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1).