c) Die Gemeinde Hagneck hat die Schreiben der Beschwerdeführenden vom Oktober resp. November 2018 immer beantwortet. Sie hat jeweils innert einiger Tage oder Wochen auf deren Schreiben reagiert, in dem sie Präzisierungen oder weitere Informationen verlangte. Auch nach der unmissverständlichen Mitteilung der Beschwerdeführenden vom 7. Dezember 2018, mit der sie die Gemeinde aufforderten, ein baupolizeiliches Verfahren einzuleiten, blieb die Gemeinde nicht untätig: Am 17. Dezember 2018 forderte die Gemeinde die Beschwerdegegnerschaft auf, zu den Vorbringen der Beschwerdeführenden Stellung zu nehmen.8