b) Bei einer Rechtsverweigerungsbeschwerde gilt das Verweigern oder Verzögern einer Verfügung als Anfechtungsobjekt.4 Die Beschwerde bezieht sich nicht auf eine bestimmte Handlung oder Äusserung der erstinstanzlichen Behörde, sondern auf deren Untätigkeit. Die Rechtsverweigerungsbeschwerde konnte daher ohne Einhaltung einer bestimmten Frist eingelegt werden.5 Die Beschwerdeführenden, die eine baupolizeiliche Anzeige eingereicht haben, sind zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Rechtsverweigerung