2. Am 10. Januar 2019 reichten die Beschwerdeführenden Beschwerde wegen Rechtsverweigerung bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, die Gemeinde sei anzuweisen, ein baupolizeiliches Verfahren durchzuführen. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, gab der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen und sich zur eingereichten Beschwerde zu äussern. Zudem bat es die Gemeinde, eine Stellungnahme sowie die Vorakten zum Verfahren einzureichen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und