Am 12. November 2018 antwortete die Gemeinde, eine Vermutung reiche ihres Erachtens für eine baupolizeiliche Anzeige nicht und bat die Beschwerdeführenden, konkrete Anhaltspunkte zu nennen, weshalb das Gebäude nicht den bewilligten Plänen entsprechen solle. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2018 erklärten die Beschwerdeführenden, sie hielten an ihrer Anzeige fest und verlangten, dass ein baupolizeiliches Verfahren durchgeführt werde. Andernfalls sähen sie sich veranlasst, bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Beschwerde einzureichen.