Mit Schreiben vom 22. Oktober 2018 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden mit, ein Protokoll des Rohbaus sei nicht erstellt und da das Studio im Obergeschoss noch nicht fertig gestellt sei, verfüge sie auch noch nicht über die baupolizeiliche Selbstdeklaration. Mit Schreiben vom 1. November 2018 reichten die Beschwerdeführenden eine baupolizeiliche Anzeige ein mit der Begründung, das Einfamilienhaus der Beschwerdegegnerschaft sei vermutlich an verschiedenen Orten zu hoch gebaut und verstosse gegen verschiedene öffentlich-rechtliche Vorschriften.