a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, sie hätten den Weg vor 6 Jahren ein wenig verbessert und mit Fräsgut versetzt. Die Schicht betrage maximal 3 cm. Das Anbringen von Fräsgut sei nicht verboten. Dieses Jahr hätten sie den Weg ein bisschen planiert. In der neuen Industriezone sei alles mit Fräsgut gemacht worden und da werde nicht reklamiert.