b) Mit der angefochtenen Verfügung verlangt die Gemeinde die Wiederherstellung des unbewilligt vorgenommenen Ausbaus des Fuss- und Karrweges durch Rückbau sämtlicher Materialien. Soweit sich die Beschwerdeführenden auf den über ihre Parzelle Diemtigen 8 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 72 N. 6 bis 8. RA Nr. 120/2019/38 5 Grundbuchblatt Nr. F.________ führenden G.________weg – ein Rundwanderweg des Naturparks H.________ – beziehen und mit dessen Schliessung drohen, gehen sie über den Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens hinaus. 3. Materielles