RPG15 erfüllt. Die Verwendung von Asphaltgranulat in loser Form ohne Deckschicht ist sodann nach den aktuell geltenden Merkblättern der Fachbehörden16 ausdrücklich verboten. Ob die ausnahmsweise noch tolerierte maximale Schichtstärke von 7 cm gemäss dem im Zeitpunkt der unbewilligten Ausführung wohl noch geltenden Merkblatt des AWA17 überschritten wird oder nicht, kann mangels grundsätzlicher Bewilligungsfähigkeit dieses Vorhabens ausserhalb der Bauzone offen bleiben. Insgesamt ist damit die Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahmen zu bejahen.