Der Bauherr, der sich nicht an die Baubewilligung hält oder ohne Baubewilligung baut, soll nicht besser gestellt werden als ein Bauherr, der die Baubewilligung einhält. Schliesslich kann nicht ausgeschlossen werden, dass Asphaltgranulat giftige Komponenten enthält und sich damit umweltschädigend auswirken könnte. f) Der geforderte Rückbau durch Entfernen des eingebrachten Materials ist erforderlich und geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind hier nicht ersichtlich. Die angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen sind für die Beschwerdeführenden somit