2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 3. Mai 2019 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental ein, welches die Beschwerde mit Schreiben vom 7. Mai 2019 an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) weiterleitete. In ihrer Beschwerde wehren sie sich sinngemäss gegen den verfügten Rückbau. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der von Amtes wegen am Verfahren 1 Vorakten Register 1A-1D. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und