1. Die Gemeinde Diemtigen stellte fest, dass die Beschwerdeführenden einen Weg von ihrer Scheune auf Parzelle Diemtigen Grundbuchblatt Nr. D.________ Richtung E.________ ausgebaut und mit Asphaltgranulat (sog. Fräsgut) bestückt haben. Der betroffene Weg erstreckt sich über die Parzellen Diemtigen Grundbuchblatt Nrn. D.________, F.________, G.________ und H.________. Diese Parzellen befinden sich in RA Nr. 120/2019/37 2