Etwas ältere Kinder, oder mit Hilfe von (Haus-) Schuhen können Kinder die vorliegend zu beurteilenden Geländer an diesen Stellen durchaus erklimmen. Der Umstand, dass verschiedene Richtlinien auch Geländer oder Bauteile mit runden Ausschnitten von mehr als fünf Zentimeter Durchmesser als problematisch betrachten, zeigt zudem wie hoch die Anforderungen an die Sicherheit von Geländer sind. So wie die Geländer im vorliegenden Fall ausgestaltet sind, können sie daher ihren Schutzzweck für Kinder (auch mit einer zusätzlichen Traverse) nicht erfüllen, denn die Gefahr des Herunterfallens bleibt bestehen.