Die Traversen der Treppengeländer zwischen den Obergeschossen und den Dachgeschossen weisen einen Abstand von dreizehn Zentimeter zueinander auf. Auf Grund der starken Neigung der Traversen, ist es aber nicht möglich, eine Kugel mit einem Durchmesser von zwölf Zentimeter durchzustossen. Es besteht dementsprechend keine Gefahr, dass ein Kleinkind seinen Kopf zwischen den Traversen hindurch drücken könnte. Die Neigung der Traversen schwächt auch den Leitereffekt ab; die Geländer können nicht ohne Weiteres wie eine Leiter bestiegen werden, sondern die Neigung führt dazu, dass Kinderfüsse beim Versuch des Bekletterns kaum Halt finden.