Für die Anforderungen an die Sicherheit von Geländern bei Hochbauten verweist die SUVA explizit auf die SIA-Norm 358,6 ebenso die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu.7 Die SIA-Norm 358 "Geländer und Brüstungen"8 verlangt je nach dem konkreten Gefährdungsbild des Einzelfalls unterschiedliche Anforderungen an die Sicherheit von Geländern. Bei Wohnbauten ist das Gefährdungsbild 1 "Fehlverhalten von unbeaufsichtigten Kindern" anwendbar (Ziff. 1.3.3). Dieses schreibt ein mindestens ein Meter hohes Schutzelement vor, wenn die Absturzhöhe mehr als einen Meter beträgt (Ziff. 2.1.2 und 3.1.3).