2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 6. Mai 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen sinngemäss den Antrag, die Verfügung sei insofern aufzuheben, als sie das Anbringen eines Kletterschutzes bei den Geländern der Treppen zwischen den Obergeschossen und den Dachgeschossen verlangt. Sie machen geltend, diese Treppengeländer widersprächen keinen baurechtlichen Vorschriften. Hingegen erklären sie sich bereit, bei diesen Geländern eine zusätzliche Traverse anzubringen, um den Abstand zwischen der Geländerunterkante und der Trittkante zu verringern.