Die Geländer seien zudem bekletterbar, weshalb je ein Kletterschutz anzubringen sei. Mit Verfügung vom 12. April 2019 ordnete die Gemeinde Fraubrunnen an, die im Gutachten vom 1. April 2019 festgehaltenen Mängel seien innert drei Monaten, das heisst bis am 12. Juli 2019, zu beheben. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Diese Verfügung eröffnete sie sämtlichen Grundeigentümern sowie den Beschwerdeführenden.