Bauabnahme stellte die Baupolizeibehörde unter anderem fest, dass bei den verschiedenen Treppenaufgängen die Sicherheitsvorschriften gemäss der SIA-Norm 358 nicht eingehalten sind. Für die detaillierte Beurteilung der Situation beauftragte die Gemeinde einen externen Architekten. Dieser kam in seinem Gutachten vom 1. April 2019 zu folgendem Schluss: Bei den Treppen von den Untergeschossen in die Erdgeschosse stelle die Absturzhöhe von 198 Zentimeter eine Gefährdung dar. Es seien Absturzsicherungen vorzusehen und die Treppen seien je mit einem Handlauf auszustatten.