1. Mit Entscheid vom 12. Juni 2017 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland den Neubau von zwei Doppeleinfamilienhäusern mit gemeinsamem Autounterstand auf Parzelle Fraubrunnen Grundbuchblatt Nr. C.________ (heute Nrn. C.________, D.________, E.________ und F.________). Am 1. September 2017 stimmte die Gemeinde Fraubrunnen einer Projektänderung zu, die eine Verbreiterung des Autounterstands als Abstellraum für Velos vorsah und mit Entscheid vom 4. März 2019 bewilligte sie eine Projektänderung im Bereich der Umgebungsgestaltung. Die vier Wohnungen weisen je ein Keller-, ein Erd-, ein Ober- sowie ein Dachgeschoss auf.