Vermietungsreklamen waren nie generell, sondern immer nur unter bestimmten Voraussetzungen baubewilligungsfrei. Der Gesetzgeber erlaubt heute lediglich eine zeitlich begrenzte Ausnahme von der Baubewilligungspflicht für Vermietungsplakate, die in Zusammenhang mit neu erstellten oder umgebauten Liegenschaften stehen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass sich ein unkontrollierter Aushang von anderen Vermietungsplakaten ästhetisch negativ auf das Ortsbild auswirken und den Eindruck einer wirtschaftlich heruntergekommenen Gegend erwecken kann.