Die bisherigen Regelungen zu den bewilligungsfreien Vermietungsreklamen wurden in Art. 6a Abs. 1 Bst. h BewD zusammengefasst und insbesondere bezüglich der Masse neu definiert.21 Wie vorne gezeigt, können nach der geltenden Regelung Vermietungs- und Verkaufsreklamen bis 12 m2 innerorts auf Baugrundstücken während sechs Monaten baubewilligungsfrei erstellt werden. Auch die Vermietungsplakate für Ferienwohnungen unterliegen nun dieser Beschränkung. 20 Verordnung über die Aussen- und Strassenreklame vom 17. November 1999 (VASR; BAG 00-2). 21 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat betreffend das Dekret über das Baubewilligungsverfahren