Die Reklameverordnung 1986 wurde per 1. März 2000 durch die Verordnung über die Aussen- und Strassenreklame (VASR) ersetzt.20 Gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. e VASR waren Tafeln für die Vermietung von Ferienwohnungen bis insgesamt höchstens 1.15 m2 an der Fassade des Mietobjektes oder freistehend auf dem dazugehörenden Areal baubewilligungsfrei, sofern keine Schutzobjekte betroffen waren. Generell keiner Bewilligung bedurften Verkaufs- und Vermietungsreklamen in der Grösse von maximal 1.15 m2 während längstens 6 Monaten nach Abschluss der Bauarbeiten (Art. 5 Abs. 2