Unrecht angeordnet habe, seien sie nicht bereit, Kosten zu tragen. Sie behielten sich vor, bei Bedarf auch in Zukunft wieder Vermietungsplakate anbringen. Es bestehe daher nach wie vor ein Interesse an einer Bestätigung, dass die Anordnung der Gemeinde zu Unrecht ergangen sei. Das Rechtsamt bat die Gemeinde um Auskunft, ob das Vermietungsplakat abgehängt wurde und stellte in Aussicht, die Beschwerde wegen Gegenstandslosigkeit als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben. Am 18. Juli 2019 bestätigte die Gemeinde, dass das Vermietungsplakat entfernt wurde. Sie erklärte, sie sei jedoch nicht einverstanden mit der Abschreibung des Verfahrens.