4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt mit Beschwerdeantwort vom 21. Mai 2019, die Beschwerde sei abzuweisen und eine kurze Wiederherstellungsfrist anzuordnen. 5. Am 9. Juli 2019 teilten die Beschwerdeführerinnen mit, sie hätten die Wohnung vermietet und das Vermietungsplakat entfernt. Da die Gemeinde die Wiederherstellung zu 1 Vgl. Foto in der Beschwerdebeilage. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und