2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 26. März 2019 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerinnen 1 bis 3 auf, die ohne Bewilligung montierte Vermietungsreklame an der Liegenschaft D.________strasse 45 bis am 26. April 2019 zu entfernen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin. Die Beschwerdeführerinnen reichten kein nachträgliches Baugesuch ein. 3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführerinnen am 23. April 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung.