Mit Schreiben vom 5. Februar 2019 forderte die Gemeinde auch die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 auf, das Vermietungsplakat bis am 14. Februar 2019 zu entfernen und drohte baupolizeiliche Massnahmen an. Die Beschwerdeführerinnen entfernten das Vermietungsplakat vom Balkon im 2. Obergeschoss und montierten es am Balkongeländer auf dem angebauten Carport.1 Mit Verweis auf die Rechtsschriften ihrer Mutter (Beschwerdeführerin 3) bestritten sie, dass ein unrechtmässiger Zustand besteht.