___ im Schreiben vom 3. Januar 2017 die gewerbliche Nutzung des Lagerplatzes im Verlauf der Zeit veränderte, was sich auch mit den Luftbildern deckt. Entgegen der Meinung des Beschwerdeführers wurde der Lagerplatz auf der Parzelle Nr. E.________ nicht ununterbrochen für die Lagerung von Steinen oder von Kies genutzt. Vielmehr wurde den Akten zufolge auf dem Platz während mehreren Jahren auch Holz gelagert, wie auf den Luftbildern aus den Jahren 2006 und 2007 gut zu sehen ist.48 Insoweit kann hier auch nicht von einer ununterbrochenen, gewerblichen Nutzung im heutigen Umfang gesprochen werden.