, erweist sich ebenfalls als unzutreffend. Vielmehr sind auf den Luftbildern erstmals ab dem Jahr 1972 Bauten, Gegenstände, Fahrzeuge, Holzhaufen und Materialablagerungen nachweislich erkennbar. Lagerplätze durften jedoch spätestens ab dem 1. Januar 1971, d.h. dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des aBauG, nicht mehr ohne Baubewilligung erstellt werden. Auch waren spätestens ab 1. Januar 1971 alle wesentlichen Änderungen, Umnutzungen oder Erweiterungen von Lager- 47 Vgl. Luftbilder Nrn. 47 bis 49, pag. 57 f. der Beschwerdeakten RA Nr. 120/2019/29 der BVD