Auf diese Angaben kann hier nicht abgestellt werden. In den Akten findet sich weiter ein Schreiben der Gemeinde vom 5. November 1976, mit dem die Gültigkeitsdauer einer kleinen Baubewilligung für das Erstellen einer Lagerbaracke bis 20. Oktober 1977 verlängert wurde. Für dieses Vorhaben sind die Baubewilligung und die bewilligten Pläne nicht aktenkundig. Aus einer undatierten Handskizze geht lediglich hervor, dass die Fläche der Baracke rund 80 m2 umfasst und in einem Abstand von ca. 10 m neben dem bestehenden Geräteschuppen erstellt werden sollte.