Aus diesen Bauakten geht hervor, dass der Geräteschuppen am 9. Februar 1971 vom damaligen Regierungsstatthalteramt Interlaken bewilligt worden war. Dieser wurde nach den öffentlich zugänglichen Luftbildern zwischen dem 3. September 1971 und dem 16. Oktober 1972 gebaut. Die zeitliche Angabe von Herrn B.________ in der schriftlichen Stellungnahme vom 3. Januar 2017, wonach seine Familie im Jahr 1968 im östlichen Teil der heutigen Parzelle Nr. F.________ eine Lager und Einstellhalle für die familieneigene, mechanische Werkstätte gebaut habe, erweist sich somit als falsch. Auf diese Angaben kann hier nicht abgestellt werden.