Aktenkundig für die Parzelle Nr. F.________ bzw. Nr. E.________ sind die Baueingabe vom 29. Oktober 1970 inkl. Pläne sowie der Bericht und Antrag vom 5. Februar 1971 der Baupolizeibehörde Grindelwald für das Erstellen eines Geräteschuppens auf dem östlichen Teil der heutigen Parzelle Nr. F.________. Weiter ist eine Baubewilligung vom 21. April 1989 inkl. Pläne und Baueingabe für die Erweiterung des Geräteschuppens aktenkundig. Aus diesen Bauakten geht hervor, dass der Geräteschuppen am 9. Februar 1971 vom damaligen Regierungsstatthalteramt Interlaken bewilligt worden war.