Diese landwirtschaftsfremde Nutzung des Bodens auf einer Fläche von rund 2'200 m2 ausserhalb der Bauzone in unmittelbarer Nähe von zwei Gewässern sowie in Waldnähe ist nach geltendem Recht fraglos baubewilligungspflichtig (Art. 22 RPG und Art. 1a BauG). Der fragliche Lagerplatz auf der Parzelle Nr. E.________ und dessen Nutzung verändern den Raum äusserlich erheblich und belasten die Erschliessung 43 Vgl. Gewässernetz Karte des Kantons Bern im Geoportal (abrufbar unter https://www.geo.apps.be.ch/de/karten/kartenangebot.html) 44 Vgl. Akten BGGB 129/2011 Erwerbsbewilligung M.________ (Grindelwald-Gbbl. Nr. E.________) des