37a RPG in Anspruch nehmen zu können. Unselbstständige Lagerräume eines andernorts bestehenden Gewerbebetriebs können nicht nach den erweiterten Möglichkeiten in ihrem Zweck geändert oder erweitert werden.41 Grundsätzlich gilt, dass Bauarbeiten, die nicht aus der Baubewilligung oder den genehmigten Plänen hervorgehen, nicht bewilligt worden sind. Es ist Sache der Bauherrschaft, diese Vermutung zu zerstören. Die Beweislast für das Vorhandensein einer Baubewilligung liegt somit bei der Bauherrschaft; diese trägt auch die Folgen einer allfälligen Beweislosigkeit.42 5. Nutzung der Parzelle Nr. E.________ als Lagerplatz