blosse Ändern des Betriebskonzepts kann zu baurechtlich relevanten zusätzlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Erschliessung führen, so dass eine Baubewilligung erforderlich ist.29 Lediglich das Lagern von Material während einer Dauer von bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr ist baubewilligungsfrei (Art. 6 Abs. 1 Bst. m BewD). Diese Regelung gilt jedoch nur für Bauvorhaben innerhalb der Bauzone. Liegt ein Bauvorhaben nach Art. 6 oder 6a BewD ausserhalb der Bauzone und ist es geeignet, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem es zum Bespiel den Raum äusserlich verändert, die Erschliessung belastet oder die Umwelt beeinträchtigt, ist es baubewilligungspflichtig (Art. 7 Abs. 2 BewD).