Dazu kommt, dass die Gemeinde den Akten zufolge gar nicht verfügen wollte, sondern in Kauf nahm, dass der Regierungsstatthalter wahrscheinlich an ihrer Stelle verfügen werde. Schliesslich hat die Kommission Hochbau und Planung im Schreiben vom 24. Oktober 2017 selber festgehalten, dass sie keine Verfügung erlassen werde. Auch diese Umstände sprechen gegen den Verfügungscharakter des fraglichen Schreibens. Letztlich kann 18 Vgl. Verfügung Nachweis der gewerblichen Nutzung vom 8. Dezember 2016, pag. 15 im Dossier 3009 der Gemeinde Grindelwald 19 Vgl. Protokollauszug vom 17. Oktober 2017 der Kommission Hochbau und Planung S. 3, pag. 177 der