"(…) Wir beziehen uns auf den Fall M.________, Blocksteinlager im C.________. Die Kommission Hochbau und Planung der Gemeinde Grindelwald hat anlässlich der Sitzung vom 9. Oktober 2017 folgendes beschlossen: Rund um das Gewerbegebäude an der I.________strasse wurde, seit sich die Kommissionsmitglieder erinnern können, immer Material und Sachen wie Kies und Holz gelagert. Die Kommission erachtet deshalb den Lagerplatz im C.________ als altrechtlich bestehend und im Besitzstand geschützt. Seitens Baupolizeibehörde Grindelwald besteht aufgrund dieser Einschätzung kein weiterer Handlungsbedarf. Es wird kein Verfahren eröffnet und keine Verfügung erlassen, da hierzu kein Grund besteht. (…)"