d) Aus den Akten geht zwar hervor, dass die Baupolizeibehörde Grindelwald, d.h. die Kommission Hochbau und Planung, gegen den Beschwerdeführer ein Baupolizeiverfahren eröffnete und führte.18 Trotz der Aufforderung des Regierungsstatthalters, bis zum 16. Oktober 2017 eine Wiederherstellungsverfügung zu erlassen, schloss die Baupolizeibehörde das hängige Baupolizeiverfahren nicht mit einer förmlichen Verfügung ab. Dies, obwohl der Baupolizeibehörde die unabhängige und unmissverständliche Einschätzung der Firma G.___