48 BauG gegebenenfalls aufsichtsrechtlich einzugreifen, falls die Baupolizeibehörde Grindelwald ihren baupolizeilichen Pflichten nicht rechts- und ordnungsgemäss nachkommen sollte. Mit Schreiben vom 14. September 2017 teilte der Regierungsstatthalter der Baupolizeibehörde Grindelwald mit, er habe aus den regelmässigen Rückmeldungen der Bauverwaltung betreffend die Aufarbeitung von zahlreichen Baupolizeifällen in der Einwohnergemeinde Grindelwald entnommen, dass die Kommission Hochbau und Planung als zuständige Baupolizeibehörde bis heute betreffend die Angelegenheit des Grundstücks Nr. E.________ "C.________" weder ein nachträgliches Baugesuch eingefordert, noch die