c) Den Akten zufolge war der Fall "C.________" (Grundstück Nr. E.________) seit Herbst 2015 Thema einer umfassenden aufsichtsrechtlichen Untersuchung des Regierungsstatthalters, die Ende Februar 2017 abgeschlossen wurde.17 Im Rahmen dieses Verfahrens wies der Regierungsstatthalter die Mitarbeitenden der Bauverwaltung Grindelwald unter anderem an, sich in Zweifelsfällen mit dem Bauinspektor des Regierungsstatthalteramts abzusprechen und das Regierungsstatthalteramt mit Orientierungskopien von sämtlichen baupolizeilichen Verfügungen und Korrespondenzen zu bedienen. Auch behielt sich der Regierungsstatthalter ausdrücklich vor, gestützt auf Art.